Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Lufttüchtigkeitsanweisung Rettungsgeräte R 1, R 2, RS 2 und R 3 der Firma Firebird

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Datum13.05.1997
BezugRettungsgeräte R 1, R 2, RS 2 und R 3 der Firma Firebird
 

Beim Öffnen eines Firebird-Rettungssystems wurde festgestellt, daß die Verbindungsschlaufe zwischen Griff und Innencontainer unzureichend vernäht war.öäö
Betroffen sind nur Rettungsgeräte, die im Original-Außencontainer der Firma Firebird verpackt sind, nicht die Geräte, die mit einem im Gurtzeug integrierten Außencontainer benutzt werden.
In Übereinstimmung mit dem Hersteller Firebird hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:

  1. An Außencontainern der Firma Firebird ist die Vernähung der Verbindungsschlaufe zwischen Auslösegriff und Innencontainer auf Beschädigungen zu kontrollieren und die Vernähung der Verschlußsplinte durch kräftiges Ziehen an den Verschlußsplinten zu überprüfen.
  2. Griffe mit fehlerhafter Vernähung oder unzureichend befestigten Auslösesplinten sind auszutauschen.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NFGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Die Überprüfung kann vom jeweiligen Gerätehalter durchgeführt werden. Der Austausch der fehlerhaften Griffe erfolgt durch den Hersteller Firebird Sky Sport AG, Bullachbergweg 34 a, 87645 Schwangau, Tel.: 08362/9832-0, Fax: 08362/9832-39.

Gmund, den 13. Mai 1997

Martin Jursa
Referatsleiter Technik