Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Gurtzeug für Hängegleiter Contest ZV DHV 03-0079-90

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Datum26.05.1998
BezugGurtzeug für Hängegleiter Contest ZV DHV 03-0079-90
 

Beim turnusmäßigen Packen des Rettungsgerätes in einem Contest ZV Hängegleitergurtzeug wurde festgestellt, daß die Verbindung zwischen dem Kunststoffschlauch, der den Außencontainer ähnlich einem Splint verschließt, und dem Griff des Rettungsgerätes ungenügend ist. Bei einer Auslösung kann der Kunststoffschlauch in einem der beiden Verschlußgummi hängen bleiben und aus dem Griff gezogen werden.

In Übereinstimmung mit dem Hersteller Skyline hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:

Die Verbindung zwischen Kunststoffschlauch und Griff ist bei allen Gurtzeugen des Musters Contest ZV durch kräftiges Ziehen zwischen Kunststoffschlauch und Griff zu überprüfen. Griffe, bei denen sich der Kunststoffschlauch aus dem Griff herausziehen läßt, sind auszutauschen.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit der Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Die Überprüfung kann vom Halter des Gurtzeuges durchgeführt werden. Bei Rückfragen oder bei einem erforderlichen Austausch des Griffes ist die Firma Skyline Flight Gear, Wolfgang Genghammer, Baumgarten 23, 83236 Übersee, Tel. 08642-267, Fax 08642-765, einzuschalten.

Gmund, den 26. Mai 1998

Bernd Schmidtler DHV/ÖAeC-Technikreferat