Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Sicherheitsmitteilung

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Datum06.09.2001
BezugGleitsegelgurtzeug Sup`Air Bi-Evasion
(Zulassungsname: Paratech B1 MZL Nr. GS 03-145-95)
 

Bei mehreren Gleitsegelgurtzeugen für Doppelsitzerpiloten des Typs Sup`Air Bi-Evasion (Tandemsitzgurt mit trapezförmigem Sitzbrett) mit integriertem Rettungsschirmkontainer auf dem Rücken, wurde festgestellt, dass das Rettungsgerät nur gegen erhöhten Widerstand auslösbar ist. Ursache ist, dass das Rettungsgerät und das Gurtzeug nicht ausreichend auf einander abgestimmt sind.

Betroffen sein können Gurtzeuge mit Stückprüfdatum zwischen dem 30.12.1999 und 16.08.2001

Die Firma Aerosport International GmbH als Musterberechtigter in Deutschland / Österreich ordnet deshalb die Nachprüfung nach § 17 LuftGerPV wie folgt an:

1. Bei allen Gleitsegelgurtzeugen für Tandempiloten des Typs Sup`Air Bi-Evasion mit integriertem Rettungsgerätekontainer auf dem Rücken mit Stückprüfdatum zwischen dem 30.12.1999 und 16.08.2001 muss vor der nächsten Benutzung die Auslösbarkeit des Rettungsgerätes, das heißt die Kompatibilität, nachgeprüft werden. Die Nachprüfung kann vom Halter des Gurtzeuges selbst durchgeführt werden. Das Gurtzeug muss dazu entsprechend aufgehängt werden und der Halter muss aus einer Flugposition den Auslösegriff betätigen.

2. Wird ein Gurtzeug gefunden, bei dem das Rettungsgerät nur gegen erhöhten Widerstand auslösbar ist, ist Aerosport International GmbH Grafenstr.26 D-83098 Brannenburg Tel. 08034-1034 e-mail info@aerosport.de umgehend zu informieren.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie muss vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.

Brannenburg 06.09.2001

Hans Bausenwein

Geschäftsführer Aerosport International GmbH