Bei mehreren Gleitsegelgurtzeugen für
Doppelsitzerpiloten des Typs Sup`Air Bi-Evasion (Tandemsitzgurt mit
trapezförmigem Sitzbrett) mit integriertem Rettungsschirmkontainer auf
dem Rücken, wurde festgestellt, dass das Rettungsgerät nur gegen
erhöhten Widerstand auslösbar ist. Ursache ist, dass das Rettungsgerät
und das Gurtzeug nicht ausreichend auf einander abgestimmt sind.
Betroffen sein können Gurtzeuge mit
Stückprüfdatum zwischen dem 30.12.1999 und 16.08.2001
Die Firma Aerosport International GmbH als
Musterberechtigter in Deutschland / Österreich ordnet deshalb die
Nachprüfung nach § 17 LuftGerPV wie folgt an:
1. Bei allen Gleitsegelgurtzeugen für
Tandempiloten des Typs Sup`Air Bi-Evasion mit integriertem
Rettungsgerätekontainer auf dem Rücken mit Stückprüfdatum zwischen dem
30.12.1999 und 16.08.2001 muss vor der nächsten Benutzung die
Auslösbarkeit des Rettungsgerätes, das heißt die Kompatibilität,
nachgeprüft werden. Die Nachprüfung kann vom Halter des Gurtzeuges
selbst durchgeführt werden. Das Gurtzeug muss dazu entsprechend
aufgehängt werden und der Halter muss aus einer Flugposition den
Auslösegriff betätigen.
2. Wird ein Gurtzeug gefunden, bei dem das
Rettungsgerät nur gegen erhöhten Widerstand auslösbar ist, ist
Aerosport International GmbH Grafenstr.26 D-83098 Brannenburg Tel.
08034-1034 e-mail info@aerosport.de umgehend zu
informieren.
Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung
in Kraft. Sie muss vor der nächsten Benutzung durchgeführt
sein.
Brannenburg 06.09.2001
Hans
Bausenwein
Geschäftsführer Aerosport International GmbH
|