Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Lufttüchtigkeitsanweisung Gleitsegel Nunki 31, Gütesiegelnummer GS 01-309-93

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Datum08.03.1995
BezugGleitsegel Nunki 31, Gütesiegelnummer GS 01-309-93
 
Im Rahmen der turnusmäßigen Nachprüfung wurden bei einigen Geräten des Musters Nunki 31 fehlerhafte Leinenlängen in der D-Ebene festgestellt.

In Übereinstimmung mit der Firma Aerosport International GmbH, als deutscher Musterbetreuer, hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:
  1. Alle Gleitsegel Nunki 31 müssen hinsichtlich der Leinenlängen nachgeprüft werden. Dies betrifft auch die Geräte, die bereits auf Grund der Lufttüchtigkeits-anweisung 4/94 durch die Firma ITV, Andreas Breuer, nachgeprüft wurden.
  2. Fehlerhafte Leinen müssen ausgetauscht werden.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer, -NfGH-, in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.

Nachprüfung und Austausch werden von der Firma Aerosport International GmbH, Grafenstraße 26, 83098 Brannenburg, Tel. 08034/1034, Fax 08034/3384, durchgeführt.

Gmund, den 08. März 1995

Peter Janssen
Vorsitzender