Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Hängegleitergurtzeug Pinguin der Firma Finsterwalder

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Datum15.05.1995
BezugHängegleitergurtzeug Pinguin der Firma Finsterwalder
 
Beim Schlepp mit einem Hängegleitergurtzeug des Musters Pinguin kam es zum Abtrennen einer Schleppschlaufe mit gleichzeitigem Lösen des Schultergurts. Dies kann bei allen Gurzeugen dieses Musters, die vor September 1991 gefertigt wurden, auftreten.

In Übereinstimmung mit der Firma Finsterwalder Charly Produkte GmbH hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:
  1. Die Hängegleitergurtzeuge des Musters Pinguin mit Gütesiegelplakette des Jahres 1991 oder früher müssen hinsichtlich der Befestigung der Schleppschlaufen nachgeprüft werden.
  2. Mangelhafte Schleppschlaufen müssen nachgearbeitet werden.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benützung im UL- oder Windenschlepp durchgeführt sein.

Nachprüfung und Nacharbeit werden von der Firma Finsterwalder Charly Produkte GmbH, Am Osterösch 3, 87637 Seeg, Tel. 08364/1286, Fax. 08364/8426 durchgeführt.

Gmund, den 15. Mai 1995

Bernd Schmidtler
Referatsleiter Technik