Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Rettungsgeräte der Firma Parasail / Moyes Europe

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Datum15.05.1995
BezugRettungsgeräte der Firma Parasail / Moyes Europe
 
Bereits im DHV-Info 65 / 1992 wurde in einer Sicherheitsmitteilung auf Brüche des Plastiksplints von Parasail Rettungsgeräten hingewiesen. Dem Aufruf zur Nachrüstung der Rettungsgeräte sind bisher nicht alle Piloten gefolgt.

In Übereinstimmung mit dem jetzigen Gütesiegel-Inhaber der Parasail-Rettungsgeräte, der Firma Air base Drachen, Gleitschirme und Zubehör, hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:
  1. An allen Parasail-Rettungsgeräten ist vom Besitzer des Rettungsgeräts der Auslösegriff zu überprüfen. Wenn dieser Auslösegriff einen Plastiksplint und nicht ein plastifiziertes Stahlseil aufweist, ist er mangelhaft.
  2. Mangelhafte Splinte müssen ausgetauscht werden.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benützung durchgeführt sein.

Der Austausch der Splinte wird von der Firma Air base Drachen, Gleitschirme und Zubehör, Werrastraße 13, 36433 Bad Salzungen, Tel. 03695/602304, Fax. 03695/602305 durchgeführt.

Gmund, den 15. Mai 1995

Bernd Schmidtler
Referatsleiter Technik