Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Lufttüchtigkeitsanweisung Gleitsegelgurtzeug Charly Primus und Charly Streamer
Datum
07.09.1995
Bezug
Gleitsegelgurtzeug Charly Primus und Charly Streamer
Die Gleitsegelgurtzeuge Charly Primus und Charly Streamer sind mit separaten Schleppschlaufen ausgestattet. Auf Grund der Anordnung der Schleppschlaufen ist eine Verwechslung mit der Hauptaufhängung denkbar. Die Schleppschlaufen waren bei dem festigkeitsgeprüften Mustergerät auch als Hauptaufhängung ausreichend stabil. Bei den serienmäßig ausgelieferten Geräten ist die Festigkeit nur für den Schleppbetrieb ausreichend, jedoch nicht als Hauptaufhängung.
In Übereinstimmung mit der Firma Finsterwalder Drachenflug GmbH hat der DHV daher vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:
An allen Gleitsegelgurtzeugen der Muster Charly Primus und Charly Streamer sind die Schleppschlaufen mit einer dauerhaften Manschette mit folgender Aufschrift nachzurüsten: "Schleppschlaufe, nicht als Hauptaufhängung geeignet".
Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer, -NfGH-, in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.
Die Manschetten sind bei der Firma Finsterwalder GmbH Charly Produkte, Am Osterösch 3, 87637 Seeg, Tel 08364/1286, Fax 08364/8426 und jedem Charly-Produkte-Händler erhältlich.
Gmund, den 07. September 1995
Hannes Weininger
stv. Referatsleiter Technik