Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benützung durchgeführt sein. Gmund, den 18.09.1995 Bernd Schmidtler Referatsleiter Technik