Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Lufttüchtigkeitsanweisung Rettungsgerät für Gleitsegel Amigo P 1 DHV GS-02-0014-90

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Datum30.07.1997
BezugRettungsgerät für Gleitsegel Amigo P 1 DHV GS-02-0014-90
 
Beim Öffnen eines Gleitsegelrettungsgerätes Amigo P1 wurden folgende Mängel festgestellt:
  1. Aufgrund eines zu breiten Klettbandes am Außencontainer können unzulässig hohe Öffnungskräfte auftreten. Betroffen sind die Rettungsgeräte der Seriennummern 365 bis 400.
  2. Klebstoffreste von ungegeigneten selbstklebenden Typenschildern können die Bahnen der Kappe verkleben. Betroffen sind Rettungsgeräte der Seriennummern 365 bis 457.

In Übereinstimmung mit dem früheren Hersteller Schlager und Strobel und dem jetzigen Hersteller Michael Engelhardt hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:

  • Alle Gleitsegelrettungsgeräte des Musters Amigo P1 der Seriennummern 365 bis 457 müssen vom Hersteller überprüft und nachgearbeitet werden.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NFGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Die Überprüfung und Nacharbeit erfolgt durch den jetzigen Herstellerbetrieb Michael Engelhardt, Fly For Fun, Müllerstr. 10, 80469 München, Tel: 089/2603200, Fax: 089/2603338.

Gmund, den 30. Juli 1997

Martin Jursa
Referatsleiter Technik