Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Schleppwinde Wesselmann II DHV 05-0006-92

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Datum23.02.1999
BezugSchleppwinde Wesselmann II DHV 05-0006-92
 

Bei Messungen der Zugkraft im Seilausgabebetrieb (Starkwind, Böen) wurden bei mehreren Schleppwinden des Typ Wesselmann II erhebliche Überschreitungen der zulässigen Regelwerte festgestellt. Dadurch ereigneten sich unkontrollierte Sollbruchstellenrisse und in einem Fall wurde auch ein Pilot verletzt.

In Übereinstimmung mit dem Musterbetreuer Ingo Rohardt, Banzgraben 35, 22459 Hamburg, Tel: 040/5521270 hat der DHV folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:

Es müssen alle Schleppwinden des Typs Wesselmann II, zur Umrüstung des Zugkraftregelsystems, vom Musterbetreuer umgebaut werden.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit der Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor der nächsten turnusmäßigen Nachprüfung durchgeführt werden.

Gmund, den 23.02.1999

Martin Jursa, DHV/OeAeC-Technikreferat