Bei Messungen der
Zugkraft im Seilausgabebetrieb (Starkwind, Böen) wurden bei mehreren Schleppwinden des
Typ Wesselmann II erhebliche Überschreitungen der zulässigen Regelwerte festgestellt.
Dadurch ereigneten sich unkontrollierte Sollbruchstellenrisse und in einem Fall wurde auch
ein Pilot verletzt.
In Übereinstimmung
mit dem Musterbetreuer Ingo Rohardt, Banzgraben 35, 22459 Hamburg, Tel: 040/5521270 hat
der DHV folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:
Es müssen alle Schleppwinden des Typs
Wesselmann II, zur Umrüstung des Zugkraftregelsystems, vom Musterbetreuer umgebaut
werden.
Die
Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit der Veröffentlichung in den Nachrichten für
Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor
der nächsten turnusmäßigen Nachprüfung durchgeführt werden.
Gmund, den
23.02.1999
Martin Jursa,
DHV/OeAeC-Technikreferat |