Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Sicherheitsmitteilung Schleppwinde BM 1 DHV 05-0024-04

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Datum27.09.2013
BezugSchleppwinde BM 1 DHV 05-0024-04
 

Bei Nachprüfungen und Reparaturarbeiten an einer BM 1 Schleppwinde wurden erhöhte Lastspitzen beim Lastrichtungswechsel (Böen/Starkwind) festgestellt. Bei der Kontrolle des Getriebes wurde festgestellt, dass sich starker Metallabrieb im Getriebeöl befand, der ursächlich für die Schäden am Planetenrad und anderen Getriebeteilen war. Da es sich hierbei um einen Langzeitverschleiß handelt, der im Laufe der Zeit an jeder Schleppwinde dieses Typs auftreten und die Sicherheit der Regelung beeinflussen kann, werden alle Halter dieses Schleppwindentyps aufgefordert, sich umgehend mit dem Hersteller zwecks Überprüfung und Problemlösung in Verbindung zu setzen.

    Als spätester Termin der Überprüfung wird der 31.10.2013 festgelegt.

    Bis zum Zeitpunkt der Überprüfung durch den Hersteller dürfen diese Schleppwinden nur bis zu einer maximalen Bodenwindgeschwindigkeit von 15 km/h betrieben werden.

Der Hersteller verpflichtet sich, alle Windenhalter umgehend zu informieren, die betroffenen Schleppwinden zeitnah zu überprüfen und für geeignete Abhilfe zu sorgen.

Bannewitz, 27.09.2013

Bernd Mohaupt
Wärmedienst u. Montageservice
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