Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Schleppklinke freeX Control DHV 06-0027-98

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Datum16.09.1999
BezugSchleppklinke freeX Control DHV 06-0027-98
 

Anläßlich eines Windenschlepp-Seminars wurde festgestellt, daß die Verklebung des Splintes (Edelstahl-Röhrchen) auf dem Bowdenzugseil sich bei einer fehlerhaft verarbeiteten Produktionscharge lösen kann, was zu einem Blockieren der Klinke führen kann.

In Übereinstimmung mit dem Hersteller freeX Air Sports GmbH, Harmating 2, D-82544 Egling, Tel: 08176/9302-0, Fax: 08176/9302-44, Internet: www.freex.com, email: mailto:info@freex hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:

  1. Bei allen Schleppklinken des Musters "freeX Control" muß eine Überprüfung der  korrekten Verklebung des Splintes vorgenommen werden. Dazu ist mittels einer Zugprüfung mit 15 kg am Splint festzustellen, ob sich der Splint vom Bowdenzugseil löst. Desweiteren ist festzustellen, ob der Splint mit der Kunststoffummantelung des Auslösedrahtseils abschließt. Beide Prüfungen können vom Piloten durchgeführt werden oder die Klinke ist an die Firma freeX Air Sports GmbH zur kostenlosen Überprüfung einzusenden.
  2. Falls sich der Splint vom Bowdenzug löst oder der Abstand zwischen dem Splint und der Kunststoffummantelung größer als 1 mm ist, muß die Klinke an die Firma freeX Air Sports GmbH zur kostenlosen Reparatur geschickt werden.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit der Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Gmund, den 16.09.1999

Klaus Tänzler
Geschäftsführer