Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung

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Datum31.03.2000
BezugRettungsgerät für Gleitsegel RS 34 DHV GS-02-0022-92, RS 30 DHV GS-02-0023-92
 

An einem Rettungsgeräte-Innencontainer des Musters RS 34 ist bei einer Öffnung der Stoff des Innencontainers an der Stelle der Befestigung des Auslösegriffes eingerissen.

In Übereinstimmung mit der Firma Comet Sportartikel GmbH & Co KG hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:

  1. An allen Gleitsegelettungsgeräten RS 30 und RS 34 müssen die Innencontainer nachgeprüft werden.
  2. Fehlerhafte Innencontainer müssen ausgetauscht werden

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit der Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Nachprüfung und Austausch werden von der Firma Paracontrol-Schweiger und Schiszler GbR, Flintkaserne 36, 83646 Bad Tölz, Tel. 08041/8881 durchgeführt.

Gmund, den 31.03.2000

Klaus Tänzler
Geschäftsführer