Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung

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Datum03.04.2006
BezugGurtzeug für Gleitsegel UP Pamir DHV GS-03-0258-02, UP Teton DHV GS-03-0291-04
 

Bei einer Überprüfung von Gurtzeugen der Modellreihe Pamir und Teton wurde an einigen Rettungsgeräte-Auslösegriffen Mängel festgestellt. Am Auslösegriff war die Vernähung des Verbindungsbandes zum Splint nicht korrekt ausgeführt (siehe Abb.1). Es besteht die Gefahr, dass der Griff bei dem Versuch, das Rettungsgerät auszulösen abreißt und dadurch ein Herausziehen des Rettungsgerätes aus dem Außencontainer unmöglich wird.

In Übereinstimmung mit dem Hersteller UP International GmbH erlässt der DHV folgende Lufttüchtigkeitsanweisung:

    1. An allen Gurtzeugen der Modellreihen Pamir und Teton müssen die Rettungsgeräte-Auslösegriffe überprüft werden.
    2. Fehlerhafte Auslösegriffe müssen fachmännisch repariert werden. Die Reparatur wird von UP International GmbH, Altjoch 19 A, D-82431 Kochel oder von UP International autorisierten Fachbetrieben durchgeführt.

Abb. 1: Rettungsgeräte-Auslösegriff mit fehlhaftem Nahtbild. Es ist keine kreuzförmige Vernähung vorhanden.

Abb. 2: Rettungsgeräte-Auslösegriff mit vorschriftsmäßigem Nahtbild. Kreuzförmige Vernähung vorhanden.

Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.

Gmund, 31.03.2004
Klaus Tänzler
Geschäftsführer