In der Vergangenheit traten wiederholt Probleme beim Auslösen von Rettungsgeräten aus dem Tube-Außencontainer des genannten Gleitschirm-Gurtzeugs auf. Es hat sich erwiesen, dass die Kombinierbarkeit des Tube-Außencontainers dieses Gurtzeugs mit vielen Rettungsgeräte-Innencontainern problematisch und eine einwandfreie Auslösbarkeit auch nach erfolgter Kompatibilitätsprüfung nicht in jedem Fall gewährleistet ist. Nähere Informationen hier.
Der DHV erlässt folgende Lufttüchtigkeitsanweisung:
Das Gleitschirm-Gurtzeug I.Q., DHV GS-03-0240-01, (Hersteller: Insolvente Fa. Edel GmbH) darf nicht mehr betrieben werden.
Ausgenommen davon ist der Betrieb mit einem extern angebrachten Rettungsgeräte-Außencontainer.
Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den NfGH in Kraft.
Gmund, am 05.10.2005
Klaus Tänzler
Geschäftsführer
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