Deutscher Hängegleiterverband e.V.
HomeIKontaktIImpressumIDatenschutz
DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Rettungsgerät für Gleitsegel RS 2 DHV GS-02-0032-91

dhvlogo
Datum09.03.2005
BezugRettungsgerät für Gleitsegel RS 2 DHV GS-02-0032-91
 

An einem Rettungsgeräte-Innencontainer des Musters RS 2 ist bei einer Öffnung mit normaler Zugkraft die Einschlauflasche für den Auslösegriff, zusammen mit Teilen des Innencontainers abgerissen. Die Untersuchung ergab, dass die Nähte, mit welchem die Einschlauflaschen befestigt sind, den Stoff des Innencontainer perforiert und dessen Reißfestigkeit dadurch stark herabgesetzt haben.

In der Vergangenheit ist es bereits mehrfach zu ähnlichen Vorfällen bei Rettungsgeräte des Typs RS 2 gekommen. Betroffen waren stets Innencontainer, bei welchen die Einschlauflasche für den Auslösegriff ohne Verwendung einer Verstärkung auf der Gegenseite am Innencontainer befestigt waren.

In Übereinstimmung mit dem Hersteller Firebird International AG hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:

An allen Gleitsegelrettungsgeräten RS 2 müssen die Innencontainer überprüft werden. Innencontainer, bei welchen die Einschlauflasche ohne Gegenstück aufgenäht ist, müssen ausgetauscht werden.

Einschlauflasche für Auslösegriff

Gegenstück für die Befestigung der Einschlauflasche an der Innenseite des Containers

Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muss vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.

Der Austausch wird von der Firma Firebird International AG, Faltschen, 3713 Reichenbach, Schweiz, Mail: info@flyfirebird.com , kostenpflichtig vorgenommen.

Gmund, 09.03.05

Klaus Tänzler
Geschäftsführer