Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Gleitsegel Mistral 2.22 DHV GS-01-0867-01

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Datum31.03.2004
BezugGleitsegel Mistral 2.22 DHV GS-01-0867-01
 

Nach der Überprüfung der Mistral 2.22 aufgrund der Sicherheitsmitteilung vom 26.02.2003 ist der Firma Swing erneut ein Fall erhöhter Sackflugtendenz bei einem bereits geprüften Gerät dieser Modellreihe bekannt geworden.
Aufgrund der besonderen Geräteauslegung kann sich speziell beim Mistral 2.22 das Flugverhalten durch Nutzung oder Lagerung nachhaltig verändern (Nähere Hinweise unter:http://www.dhv.de/typo/Swing_Mistral_2_22.1034.0.html ) Alle bisher betroffenen Geräte weisen folgende untypische Verhaltensweisen auf:

  • Stark verschlechterte Starteigenschaften

  • Stabiler Sackflug vor allen Dingen bei angelegten Ohren
  • Schlechtes Anfahren nach B-Stall Ausleitung
  • Kürzerer Bremsweg

Durch die neuen Erkenntnisse hat der DHV in Übereinstimmung mit der Firma SWING Flugsportgeräte GmbH vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:

  1. Die Geräte Mistral 2.22 müssen vom Hersteller nachgeprüft werden.

  2. Bis zur Durchführung der Nachprüfung dürfen die Geräte nicht geflogen werden.
  3. Bei Feststellung eines veränderten Flugverhaltens bietet die Firma SWING den betroffenen Piloten wahlweise Nachbesserung oder den Austausch der Geräte an.
  4. Zusätzlich bietet die Firma Swing aus Gründen der Kundenzufriedenheit unabhängig vom Flugverhalten allen Mistral 2.22 Piloten im Zuge einer Kulanzregelung den Austausch der Geräte an.

Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.

Nachprüfung und Austausch werden von der Firma Swing, An der Leiten 4, 82290 Landsberied, Tel: +49 (0)8141 3 27 78 88, Email: info@swing.de Internet: www.swing.de durchgeführt.

Gmund, 31.03.2004
Klaus Tänzler
Geschäftsführer