Deutscher Hängegleiterverband e.V.
HomeIKontaktIImpressumIDatenschutz
DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung

dhvlogo
Datum19.12.2003
BezugHängegleiter Stealth 12 kpl DHV 01-0325-97, Stealth 13 KPL 2 DHV 01-0340-98, Stealth 14 KPL 2 DHV 01-0343-99, Stealth Combat 14 DHV 01-0371-01, Discus 14 DHV 01-0393-03
 

Bei einem Hängegleiter der Firma Aeros hat sich die Verbindung zwischen Trapez und Kiel gelöst. Der Fehler wurde erst nach der Landung offensichtlich. Der Pilot erlitt keinen Schaden.
Die betreffende Verbindung ist durch eine Schraube M8 und eine mit Sicherungsring gesicherte Mutter realisiert. Die Schraube ist serienmäßig am Ende verjüngt. Dadurch kann es bei einer Deformation des Sicherungsringes zu einem Lösen der Mutter kommen.

In Übereinstimmung mit Firma FUL Werner Ulrich, Am Flugplatz 8, 49401 Damme (zuständig für das Muster Stealth 12 KPL) und der Firma Sunglide (Sybille Bäumer-Fischer), Schilchernhof, 87463 Dietmannsried (zuständig für alle anderen genannten Muster) hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:

Bei allen oben genannten Muster ist die Mutter des Verbindungsbolzens zwischen Trapez und Kiel auszuwechseln gegen eine Polystopmutter M8. Zusätzlich ist der Sicherungsring einzubauen. Soweit der ursprüngliche Sicherungsring deformiert ist, ist er auszuwechslen.
Die Änderung kann von jeder sachkundigen Person durchgeführt werden.
Die Sicherheitsmaßnahme muß vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft.

Gmund, am 19.12.03
Klaus Tänzler
Geschäftsführer