Bei der regelmäßigen Nachprüfung eines Mono M ist ein Fehler bei 2 Leinenlängen-Angaben im Luftsportgeräte-Kennblatt aufgefallen.
Da der Hersteller seinen Betrieb seit 2001 eingestellt hat, trifft der DHV vorsorglich folgende Maßnahmen:
1. Das Luftsportgeräte-Kennblatt, Ausgabe 0, vom 10.06.1998 wird für ungültig erklärt.
2. Ab sofort ist das Luftsportgeräte-Kennblatt, Ausgabe 1, vom 24.04.2003 gültig.
3. An allen Geräten sind die Leinenlängen entsprechend des neuen Luftsportgeräte-Kennblatts nachzuprüfen.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.
Das neue Luftsportgeräte-Kennblatt ist über den DHV erhältlich.
DHV-Technik, Postfach 88, 83701 Gmund am Tegernsee, Fax +498022/967599 oder technik@dhv.de.
Gmund, am 28.04.2003
Klaus Tänzler
Geschäftsführer |