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DHV

Sicherheitsmitteilung Gleitsegel Mistral 2.22 DHV GS-01-0867-01

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Datum28.02.2003
BezugGleitsegel Mistral 2.22 DHV GS-01-0867-01
 

Der Firma SWING sind vereinzelte Fälle von erhöhter Sackfluganfälligkeit bei oben genanntem Modell unter bestimmten Voraussetzungen bekannt geworden. Alle uns zur Überprüfung zugesandten Schirme wurden innerhalb der zulässigen Toleranzwerte vermessen. Auch sonst wiesen diese Schirme keinerlei Abweichungen von dem beim DHV hinterlegten Muster auf.

Ursachen:

Unter bestimmten Bedingungen (Nähere Hinweise unter: http://www.dhv.de/typo/Swing_Mistral_2_22.1034.0.html ) nähern sich Gleitschirme generell der Sackfluggrenze, da in diesem Fall alle Widerstandswerte stark zunehmen. Scheinbar kann diese Grenze beim Mistral 2.22 unter ungünstigen Umständen überschritten werden. Das Problem ist nicht auf Materialmängel (z.B. erhöhte Luftdurchlässigkeit) zurückzuführen, da neuere Schirme mit guten Luftdurchlässigkeitswerten ebenso betroffen sind.

Die Firma Swing trifft deshalb vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme:

    Der Halter des Gerätes muss feststellen, ob der Mistral 2.22 beim Aufziehen an einem horizontalen und windstillen Übungsgelände eine Tendenz zum Hängenbleiben aufweist (kein Rückwärtsstart). Dies sollte mindestens 5 mal probiert werden bevor Rückschlüsse gezogen werden.

Bei eindeutig schlechtem Startverhalten oder anderen Auffälligkeiten sollte der Schirm nicht mehr geflogen werden und Kontakt mit der Firma Swing aufgenommen werden. Die Überprüfung des Gleitschirmes durch den Piloten muss vor dem nächsten Flug erfolgen. Weitere Untersuchungen sollten nur von der Firma Swing durchgeführt werden.

Landsberied, 28.02.2003

Günter Wöhrl, Geschäftsführer Fa. Swing

Swing Team

Tel: +49 (0)8141 3 27 78 88

info@swing.de

www.swing.de