Abrollwindenschlepp auf öffentlichen Wegen
Änderung der Versicherung des Schleppfahrzeugs
Beim Abrollwindenschlepp auf öffentlichen Wegen und öffentlichen Plätzen ist eine Deckungslücke im Versicherungsschutz zutage getreten. Problem: Das KfZ, auf dem eine Abrollwinde befestigt ist, ist während des Schleppvorgangs nicht über die normale KfZ-Haftpflichtversicherung versichert. Die für alle Mitglieder und Mitgliedsvereine kostenlose Schleppwindenhaftpflichtversicherung aus dem DHV Versicherungsprogramm versichert jedoch keine Schäden, welche mit dem Windenschleppfahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen verursacht werden (z.B. Windenschleppfahrzeug beschädigt beim Schleppvorgang ein landwirtschaftliches Fahrzeug). Der DHV konnte für Euch bei den Verhandlungen mit unserem Gruppenversicherer HDI Global eine Lösung finden.
Infos dazu in unserem Rundschreiben an alle Schleppgeländehalter (Nov. 2019, pdf)
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