Zusatzversicherung
Startwinden-Haftpflichtversicherung für Personenschäden
DHV-Mitglieder, die eine Schleppwinde besitzen oder betreiben, haben über ihre Mitgliedschaft eine kostenlose Startwinden-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 500.000 €, die Bediener (Windenführer) und Seilrückholfahrzeuge einschließt. Personenschäden im geschleppten Luftfahrzeug sind jedoch augeschlossen.
Die Zusatzversicherung deckt auch Personenschäden im geschleppten Luftfahrzeug.






