Passagierhaftpflichtversicherung nur für Ultraleichtflugzeuge
Der Abschluß einer Passagierhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Passagierflüge, die auf Grundlage eines Beförderungsvertrages (z.B. gegen Entgelt) durchgeführt werden. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckungssumme liegt bei 250.000 SZR*. Der Luftfrachtführer (Pilot) haftet jedoch bei Verschulden stets in unbegrenzter Höhe, ohne Verschulden bis zu einem Betrag von 100.000 SZR*.
Die Passagierhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Luftfrachtführers für das genannte Ultraleichtflugzeuges sowie für die berechtigten Benutzer. Nicht motorgetriebene doppelsitzige Luftsportgeräte sind nicht mitversichert.
Achtung! Der DHV empfiehlt UL-Passagierpiloten den Abschluß einer CSL-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio € um die nach oben unbegrenzte Haftung im Verschuldensfall weitestmöglich abzudecken. Diese Versicherung umfasst neben der Passagierhaftpflichtversicherung auch die Halterhaftpflichtversicherung mit erheblich höheren Deckungssummen und ist nicht wesentlich teurer.
SZR ist die Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds. Umrechnung zum € ca. 1,2 (Stand 12.2005)






