Luftfahrt-Unfallversicherungen
Fast alle privaten Unfallversicherungen schließen ihre Leistungspflicht bei Unfällen mit Luffahrzeugen und Luftsportgeräten aus.
Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine übliche private Unfallversicherung für Unfälle in Beruf und Freizeit (24h-Deckung) unter Einschluß der Unfälle die der Versicherte als Führer von Luftsportgeräten, Segelflugzeugen, Motorseglern und einmotorigen Flugzeugen erleidet.






