Halterhaftpflichtversicherung für Gleitschirme und Hängegleiter
Pflichtversicherung! Die Halterhaftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verusacht worden sind. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb. Das bedeutet:
Die Versicherung deckt alle nicht motorisierten Gleitschirme bzw. Hängegleiter eines Halters, auch wenn diese von anderen Piloten geflogen werden, sofern dies mit dem Einverständnis des Halters geschieht.
Haftpflichtschäden sind bei Verschulden vom Verursacher (Verschuldenshaftung) in voller Höhe zu ersetzen. Tritt der Schaden durch nicht schuldhaftes Verhalten des Verursachers ein (Gefährdungshaftung), ist die Haftung nach LuftVG auf einen Betrag von ca.750.000 SZR* (Deutschland) bzw. nach LFG 500.000 SZR € (Österreich) beschränkt.
SZR ist die Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds. Umrechnung zum € ca. 1,2






