Kombinierte Halterhaftpflicht/Passagierhaftpflichtversicherung für Gleitschirme und Hängegleiter (CSL)
Diese Versicherung kombiniert die gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung und die Passagierhaftpflichtversicherung. Der Abschluß einer Passagierhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Passagierflüge, die auf Grundlage eines Beförderungsvertrages (z.B. gegen Entgelt) durchgeführt werden. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckungssumme liegt bei 250.000 SZR. Der Pilot haftet jedoch bei Verschulden stets in unbegrenzter Höhe, ohne Verschulden bis zu einem Betrag von 100.000 SZR.
Der DHV empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 2.5 Mio € um die nach oben unbegrenzte Haftung im Verschuldensfall weitestmöglich abzudecken.
Die Kombination von Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflichtversicherung bietet dem DHV-Mitglied Versicherungsschutz für seine gesetzliche Haftpflicht als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern, auch für berechtigte Benutzer. Versicherungsschutz kann:
- Für den namentlich genannten Piloten gewählt werden. Versichert ist dann stets der Doppelsitzer-Gleitschirm, mit welchem der Pilot aktuell fliegt.
- Für einen namentlich genannten Doppelsitzer-Gleitschirm gewählt werden. Versichert ist dann der genannte Schirm mit allen berechtigten Benutzern.
- Für ein namentlich genanntes Gurtzeug gewählt werden. Versichert ist dann der in Verbindung mit diesem Gurtzeug geflogene Doppelsitzer-Gleitschirm mit allen berechtigten Benutzern.
SZR ist die Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds. Umrechnung zum € ca. 1,2 (Stand 12.2005)






