Rekorde
Nationale Rekorde Stand 22.12.2012
Angemeldete nationale Rekorde im Anerkennungsverfahren: derzeit keine, Stand 22.12.2012
Rekordart Zielflug wieder eingeführt
Zum 1.1.2002 war die Rekordart Zielflug für nationale Rekorde gestrichen worden. Der Grund war seinerzeit vermutlich, dass durch die Neueinführung der OLC-Regeln die Definition eines Zieles vor dem Flug unüblich geworden war. Dennoch stellt ein Flug zu einem vordefinierten Ziel eine andere Leistung dar als eine freie Strecke. Für Weltrekorde gab es stets und gibt es aktuell die Rekordart Zielflug.
Die DHV-Kommission hat deshalb in der Sitzung am 03.10.2009 beschlossen, die Rekordart Zielflug für deutsche Rekorde ab sofort wieder einzuführen. Neue Rekorde müssen zur Anerkennung selbstverständlich die aus der Zeit vor dem 1.1.2002 gültigen Rekorde überbieten.
Erläuterungen zu Rekorden
Der seit dem 1. Mai 2008 gültige neue Sporting Code der FAI hat in der Szene und auch bei mir für einige Verwirrung gesorgt. Hinzu kommt, dass in der Vergangenheit Abweichungen in den Regeln für nationale Rekorde von FAI Bestimmungen nicht in der Klarheit dokumentiert waren, wie das wünschenswert und notwendig gewesen wäre. Die um den 10. Mai 2008 geflogenen Leistungen machten es nun notwendig, schnelle Klärung herbeizuführen.
Für Welt- und Europarekorde gilt streng die FAI Section 7D, wir als nationaler Verband können dazu keine Abweichungen definieren. Dies betrifft sowohl die genaue Art der Rekorde wie auch die Dokumentation. Insbesondere ist für Weltrekorde ein Official Observer (Sportzeuge) notwendig. Der DHV hat die Ausbildung und Registrierung von Sportzeugen in den letzten Jahren etwas vernachlässigt, dies muss wieder verbessert werden.
Neu in 2008 sind "Freie Streckenrekorde" (Free Distance Performances, 1.6.5). Hier gibt es 4 neue Typen von Rekorden:
1. Freie Strecke
2. Freie Strecke Ziel-Rückflug
3. Freie Strecke mit bis zu drei Wendepunkten
4. Freie Strecke um ein Dreieck.
Details lest bitte in der Section 7 nach.
Die Wendepunkte bei diesen Rekorden können nach dem Flug deklariert werden. An sonsten gilt für Weltrekorde die volle Dokumentationspflicht, also Sportzeuge und so weiter. Die bisherigen Rekordklassen bestehen weiter. Um es an einem Beispiel zu zeigen: Es gibt einen Weltrekord für das klassische FAI-Dreieck und einen separaten Rekord für die Freie Strecke um ein Dreieck, die klassische Rekordart ist also nicht abgeschafft. Für freie Strecken existieren auch keine Geschwindigkeitsrekorde. Freie Rekorde müssen die klassischen Rekorde um ein bestimmtes festgelegtes Maß übertreffen.
Den nationalen Mitgliedsverbänden der FAI steht es frei, entsprechend ihren eigenen Anforderungen andere nationale Rekordkategorien und Regeln zu definieren. Aber es ist klar, dass Rekordleistungen als Weltrekorde nur anerkannt werden, wenn sie den FAI Regeln entsprechen.
Wir haben in Deutschland folgende abweichende Regelungen für nationale Rekorde, die sich ohne schriftliche Dokumentation seit einiger Zeit in der Praxis eingeführt haben. Diese Sonderregelungen für nationale Rekorde sind seit 2009 in der Wettbewerbsordnung des DHV verbindlich festgelegt.
Nach dem heutigen Stand der Technik wird dringend empfohlen, Taskdeklaration stets im Flugdatenrekorder vor dem Flug einzugeben, auch wenn ein Sportzeuge einen Flug in Papierform bestätigt. Dadurch ist gewährleistet, dass keine ungenauen Deklarationen vorkommen.
Luftraumverletzungen sind nach FAI General Section unsportliches Verhalten und sollen in der Regel mit Disqualifikation geahndet werden. Nun ist die Prüfung der Einhaltung von luftrechtlichen Regelungen durch den Auswerter keineswegs einfach. Im Zweifelsfall ist eine Erklärung des Piloten erforderlich, dass er die luftrechtlichen Regelungen eingehalten hat. Rekorde für Flüge mit offensichtlichen Luftraumverletzungen werden nicht bestätigt, wobei kein Entscheidungsspielraum existiert, ob eine Verletzung gefährlich ist.
Soweit in der Vergangenheit nationale Rekorde auf anderer Grundlage als hier beschrieben bestätigt wurden, bleiben diese selbstverständlich bestehen.
Dr. Dietrich Münchmeyer (dieter@dhv.de)
Beauftragter des DHV für Rekorde
(Letzte Änderung: 08.11.2010)











