10.10.2008
DHV-Unfallberichterstattung
Es ist luftrechtlich geregelt, dass die den Drachenflug und das Gleitschirmfliegen betreffenden Unfall- und Störungsmeldungen beim DHV einzureichen sind. Das Sicherheitsreferat des DHV analysiert die Unfallsituation, klärt in seinen Fachbeiträgen über Probleme auf und schlägt Abhilfemaßnahmen vor. Die DHV-Kommission hat in ihrer Sitzung am 27.9.2008 zudem entschieden, dass künftig alle recherchierten Unfallberichte in anonymisierter Form veröffentlicht werden.
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