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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Fragen an Rainer Bürger

Beauftragter des DHV in Sachen Flugsport mit Behinderten

 

Sind sie selbst Pilot oder Fluglehrer?

Ja. Ich bin Fluglehrer für Drachen, Gleitschirm und Ultraleichtfliegen.

Haben Sie sich schon einmal mit dem Thema "Flugsport trotz Handicap" befasst?

Regelmäßig. Ich habe meine Diplomarbeit über „Drachenfliegen mit Behinderten“ geschrieben.

Wie viele Piloten mit Handicap fliegen in Deutschland?

Für den Bereich Hängegleiten und Gleitschirmfliegen gibt es keine offizielle Statistik.

Welche Art der Beeinträchtigung weisen diese Piloten auf?

Verschiedene Behinderungen, hauptsächlich Funktionseinschränkungen der Extremitäten, Querschnittlähmung aber auch Sehbehinderungen.

Waren Modifikationen an Gerät oder Ausrüstung erforderlich?

Teilweise ja, z.B. Petra Kreuz fliegt als querschnittgelähmte Gleitschirmpilotin mit einem speziell für sie konstruierten „Flugrolli“. Querschnittgelähmte Drachenflieger nutzen größere Räder für Rollstarts und -landungen, teilweise auch ein Spornrad. Die Gurtzeuge der Drachenflieger wurden leicht verändert, um sie für die Bedürfnisse von Querschnittgelähmten abzustimmen (z.B. zusätzliche Streben, damit die Beine nicht ungünstig hängen und zusätzliche Polster als Dekubitusprophylaxe).

Gibt es Schulungs-Anfragen von Flugsport Interessenten mit Handicap?

Schulungsanfragen gibt es hin und wieder. Die Interessenten werden an die lokalen Flugschulen verwiesen. Sollte es bei der Ausbildung bzw. bei der Prüfung Probleme geben können sie sich weiterhin an mich wenden.

Gab oder gibt es Probleme auf Grund der Beeinträchtigung des Flugschülers /Piloten rechtlicher, bürokratischer, medizinischer Art?

Sicherlich wird es in Einzelfällen Probleme gegeben haben, insbesondere weil es keine klaren Richtlinien für behinderte Flieger gibt. Hieraus leiten wir aber nicht die Notwendigkeit eines fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses ab. Der DHV unterstützt das freie Fliegen (Vol libre) und möchte für alle Flieger so wenig Bürokratie wie möglich. Eine fliegerärztliche Tauglichkeitsprüfung bedeutete Einschränkungen für alle Flieger, belastete den DHV mit kosten- und arbeitsintensiver Verwaltungstätigkeit und brächte weder Behinderten noch der Allgemeinheit durchgreifende Vorteile. Die Gefährdung Dritter durch mögliche Unfälle, die aus einer flugmedizinischen Untauglichkeit resultieren könnten, ist im Gegensatz zu Gefährdungen durch motorgetriebene Flugzeuge oder auch Segelflugzeuge verschwindend gering. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem dritte Personen durch behinderte oder flugmedizinisch eingeschränkte Piloten zu Schaden gekommen wären. Eine theoretisch bestehende Eigengefährdung kann durch auf den Einzelfall der Behinderung zugeschnittene Hilfsmaßnahmen auf den stets und bei jedem Flieger bestehenden Gefährdungsgrad herabgesetzt werden. Hierbei ist zu bedenken, dass es bei unserem Sport nicht auf die Beherrschung komplizierten technischen Materials, sondern vor allem auf die richtige Einschätzung und den dementsprechend verantwortungsvollen Einsatz der individuellen persönlichen Fähigkeiten ankommt.

Welchen Problemen glauben Sie und ihr Schüler gegenüber zu stehen, falls jemand mit Handicap Flugsport betreiben möchte?

Die Frage sollte nicht lauten „Welche Probleme...?“ sondern: „Welche Möglichkeiten habe ich mit einer Behinderungen ein sicheres Fliegen mit dem Drachen oder Gleitschirm zu realisieren?“

Von wem kann man Unterstützung erwarten, wenn man trotz Handicap Flugsport mit Drachen oder Gleitschirm betreiben möchte?

Unterstützung für Behinderte gibt es vom Beauftragten des DHV in Sachen Flugsport mit Behinderten in enger Zusammenarbeit mit dem Verbandsarzt des DHV.

In Abhängigkeit der Art und Auswirkung der Beeinträchtigung auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Flugschüler hat dieser die Möglichkeit uneingeschränkt / eingeschränkt alle Scheine machen zu können?

In Einzelfällen nach individueller Prüfung kann eine Auflage ausgesprochen werden, die dann in den Luftfahrerschein eingetragen wird. So kann z.B. für sehr stark sehbehinderte Piloten eine Auflage lauten, immer eine Ersatzbrille beim Fliegen mitzuführen.

Gibt es eine Möglichkeit in Zweifelsfällen die Flugfähigkeit für Drachen- und Gleitschirm-Piloten mit Handicap beurteilen zu lassen?

Hierzu gibt es eine Entscheidung, die vom DHV Vorstand getroffen wurde: „Körperlich Behinderte, die das Hängegleiten und Gleitsegeln erlernen wollen, können dies tun, wenn Ihre Behinderungen dies zulassen. Die Tauglichkeitsfeststellung (in Zweifelsfällen) sollen ein Sporttherapeut, der mit den speziellen Abläufen dieser Luftsportart vertraut ist, und ein Fluglehrer gemeinsam treffen.“

Die Ausbildung und Ausübung welcher Luftsportarten ist Ihres Erachtens geeignet/ ungeeignet für Menschen mit welchen Handicaps?

Die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Ob jemand flugtauglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb ist immer eine individuelle Beurteilung nötig.

Welche Vor- oder Nachteile sehen Sie im Luftsport für Menschen mit Handicap?

Ein querschnittgelähmter Drachen- und Gleitschirmflieger hat z.B. die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit seinem Rollstuhl zu entfliehen und zu fliegen wie ein Nichtbehinderter. Auch Behinderte sind in der Lage Außergewöhnliches (wie Drachen- oder Gleitschirmfliegen) zu leisten. Dies gibt Selbstvertrauen und Lebensqualität, was für behinderte Menschen sehr wichtig ist.

Welche Vor- oder Nachteile sehen Sie im Vergleich Pilot mit / ohne Handicap?

Bei entsprechender Adaption und Vorbereitung gibt es für behinderte Piloten kaum Nachteile gegenüber nichtbehinderten Piloten.

Welche Vor- oder Nachteile sehen Sie, wenn wegen Stärke oder Art der Beeinträchtigung zwar nicht die eigenverantwortliche Führung eines Luftsportgerätes möglich ist, aber eine Partizipation als Co-Pilot / Tandem-Passagier möglich ist?

Solange die Sicherheit für Pilot und Passagier gewährleistet ist spricht nichts dagegen Behinderte als Passagiere mitzunehmen. So können z.B. auch Blinde das Fliegen im wahrsten Sinne des Wortes „erleben“.

Rainer Bürger

(2/2004)