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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Mitteilungen zu Flugschulen

Flugschulen in Deutschland werden ausschließlich vom DHV zugelassen. Sie verfügen über einen amtlichen Zulassungsbescheid des DHV als Beauftragten des Bundesverkehrsministeriums.

Alle Flugschulen mit gültiger Zulassung sind in der DHV-Flugschul-Datenbank zu finden.

Die Flugschul-Datenbank erfüllt die Bestimmungen des § 28 Abs.5 LuftPersV, die öffentliche Bekanntgabe von zugelassenen und nicht mehr zugelassenen Flugschulen:
- Ist eine Flugschule in der Flugschul-Datenbank aufgeführt, besteht eine gültige Zulassung.

- Ist eine Flugschule in der Flugschul-Datenbank nicht aufgeführt, besteht keine gültige Zulassung. Bitte in diesem Fall das DHV-Ausbildungsreferat kontaktieren. Meist weicht nur der offizielle Unternehmens-Name einer Flugschule (mit welchem der Eintrag in die Flugschul-Datenbank erfolgt) von ihrem Werbe-Namen (z.B. im Internet) ab.

In Einzelfällen ist es jedoch bereits vorgekommen, dass sich Unternehmen als DHV-zugelassene Flugschulen bezeichnen, obwohl eine solche Zulassung nicht oder nicht mehr besteht. Das ist illegal und die Ausbildungstätigkeit dieser Unternehmen ist nicht versichert. Im Zweifel deshalb beim DHV-Ausbildungsreferat nachfragen: ausbildung@dhvmail.de