Grundausbildung
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Eingangsvoraussetzungen:
Mindestalter 14 Jahre, grundsätzliche Tauglichkeit
Lernziel:
Die Grundtechniken des Gleitschirmfliegens mit geringem Bodenabstand, einschließlich der Vorbereitungen dafür, werden sicher beherrscht. Der Flugschüler ist in der Lage, im eingewiesenen Übungsgelände selbständig, ohne unmittelbare Fluglehreranleitung, bei ruhigen Wetterbedingungen zu starten, im sicheren Geschwindigkeitsbereich geradeaus zu fliegen und Richtungskorrekturen bis 90° vorzunehmen, im markierten Bereich zu landen und das Rettungsgerät zu bedienen.
Theorieausbildung:
Vermittlung von Grundkenntnissen über mindestens 5 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen. Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung:
Unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers Vorbereitungs-, Start-, Steuer- und Landeübungen im flachen Gelände nach Ermessen des Fluglehrers, 10 Übungen mit aufgezogenem Schirm (Groundhandling, Startabbruch) sowie 15 Alleinflüge mit 30-100 m Höhenunterschied zwischen Start- und Landeplatzunter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte:
Einzelheiten siehe Praxislehrplan