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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Erleichterte Ausbildung für Fallschirmspringer

Eingangsvoraussetzungen

Gültige deutsche Lizenz für Sprungfallschirmführer*.

Erleichterungen für Inhaber einer gültigen deutschen oder in Deutschland anerkannten Lizenz*
für Sprungfallschirmführer für den Erwerb der beschränkten Lizenz für Gleitsegelführer:

* Achtung: für Inhaber militärischer Lizenzen gilt diese Regelung nicht - die militärische Lizenz muss erst in eine zivile umgeschrieben werden.

Theorieausbildung

muss vollständig und in allen Sachgebieten durchgeführt werden

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Vollständige Grundausbildung in einer Startart.

Mindestens 15 Höhenflüge über 300 Meter in der Startart, in der die Grundausbildung durchgeführt wurde, mit den vollständigen Praxis-Ausbildungsinhalten. Wird die Lizenz in der Startart Hangstart erworben, sind mind. 10 der 15 Höhenflüge als Gebirgsflüge mit mind. 500 Meter Höhenunterschied durchzuführen.

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

siehe Praxislehrplan

Prüfung vor einem DHV-Prüfer

muss in Theorie und Praxis vollständig absolviert werden

Berechtigungen

Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI-Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.

Gültigkeit

Unbefristet gültig.