Einweisung Startart Hangstart für einsitzige Gleitschirme
Eingangsvoraussetzungen:
Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Windenschleppstart.
Theorieausbildung:
Einweisung in die auf den Hangstart bezogenen Inhalte des Sachgebietes Flugtechnik/Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung:
Mindestens 20 Hangstarts, davon mindestens 15 (bei bereits bestehender Lizenz 10) bei Gebirgsflügen mit über 500 Meter Höhenunterschied unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte:
Startvorbereitungen, Start, Abflug
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Prüfung:
Flugschulinterne praktische Prüfung.
Berechtigungen:
In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Hangstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände.
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Hangstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Hangstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart.
Gültigkeit:
Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.