A-Lizenz
Eingangsvoraussetzungen
Theorieausbildung
20Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten:
Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Insgesamt mindestens 30 Höhenflüge als Alleinflüge, davon mindestens 20 unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und höchstens 10 im Flugauftrag mit Höhenflugausweis.
Die Höhenflugausbildung kann wahlweise mit Hangstart, Windenschleppstart oder UL-Schleppstart erfolgen. Bei Hangstart müssen mindestens 10 Höhenflüge einen Höhenunterschied von mehr als 500 Meter aufweisen.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte
Prüfung
Praxis- und Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV
Berechtigungen
Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI- Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.
Gültigkeit
Unbefristet gültig.