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Deutscher Hängegleiterverband e.V.

DHV
05.07.2012

Einschränkung gewerbliches Tandemfliegen am Brauneck

Aus Sicherheitsgründen sieht sich der Lenggrieser Gleitschirmflieger Verein gezwungen, das gewerbliche Tandemfliegen am Brauneck einzuschränken. Ab dem 1. August 2012 dürfen gewerbliche Tandemflüge nur noch mit einer vom Verein ausgestellten Erlaubnis durchgeführt werden. Der Antrag für die Erlaubnis kann unter tandem@lenggrieser-gleitschirmflieger.de angefordert werden. Nicht gewerbliche Tandempiloten sind davon nicht betroffen. Ab dem 1. August müssen sich jedoch alle Tandempiloten in ein Flugbuch unter Angabe von Namen, Lizenz und Versicherungsnummer eintragen.

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