Walk and Fly
Der Herbst brachte uns einige fliegerisch traumhafte Wochen. Mangels laufender Bergbahnen erlebte das Wandern auf Berge zum anschließenden Runterfliegen einen ungeahnten Aufschwung. Startplätze und Gelände, die bisher nur als „Wanderfliegergeheimtipp“ einigen wenigen bekannt waren, wurden von dutzenden von Piloten fast tagtäglich beflogen. An Wochenenden hatte man manchmal den Eindruck, dass ganze Busladungen von Flugsüchtigen als geführte Wandergruppen unterwegs waren. Leider hatte dies zur Folge, dass manch stillschweigende Übereinkunft einer Geländenutzung ein schnelles Ende fand. Dies vor allem auch dann, wenn jede Möglichkeit genutzt wurde, die Gehstrecke um ein paar Meter zu verkürzen. Schon ein paar Autos, die gesperrte Wege nutzen oder mal eben so in einer Wiese parken, können da einen Geländebesitzer vom Gleitschirmfreund zum erklärten Gegner mutieren lassen.
Viele der beflogenen Walk and Fly-Gelände sind nicht zugelassen. Hier der Hinweis auf in Deutschland geltendes Luftrecht: Starten auf nicht zugelassenem Gelände ist eine Straftat. Solche Flüge dann aber auch noch unter dem eigenen Namen für jedermann einsehbar im Internet zu dokumentieren (DHV-XC) fordert Konsequenzen geradezu heraus. Sowohl Geländebesitzer als auch Behörden haben gerade die Online-XC's als einfache Informationsquelle entdeckt.
Bitte startet in Deutschland nur in zugelassenen Geländen und dokumentiert illegale Flüge nicht auch noch im Internet. Kümmert euch als Vereine oder auch als Einzelpersonen um entsprechende Geländezulassungen. Dabei hilfreich ist in Verhandlungen mit Geländehaltern vielleicht das Argument, dass nur ein zugelassenes Gelände, für das auch jemand fliegerisch verantwortlich ist, ein reibungsloses Miteinander aller Beteiligten ermöglicht.






