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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
08.04.2015

Fluggelände Neidlingen - Gästeflugregelung in Gefahr

Der DGCW Neidlingen bittet dringend alle Piloten, sich über die aktuellen Regelungen im Fluggebiet zu informieren und diese genau einzuhalten. 2014 konnte der Verein trotz heftigen Bedenken und Widerständen die Verlängerung der Geländezulassung erreichen und steht nun besonders "unter Beobachtung".

Obwohl sie alle Piloten über die aktuelle Entwicklung informiert haben, gibt es an fast jedem Flugtag ernsthafte Verstöße gegen die Auflagen. sollte sich das nicht ändern, sieht sich der Verein leider gezwungen, die Gästeregelung einzustellen und den Flugbetrieb auf Vereinsmitglieder zu beschränken.

Bitte beachtet im Besonderen folgende Punkte:

1. Die Zufahrt zu Start- und Landeplätzen ist für Gleitschirm- und Drachenflieger ausnahmslos untersagt.

2. Der Abstand zum Steinbruchfelsen - mindestens 200 m - ist aus Vogelschutzgründen ganzjährig strikt einzuhalten.

3. Außenlandungen sind dringend zu unterlassen, sofern kein zwingender Grund vorliegt.

4. Der Umgang mit Anwohnern, Grundstücksbesitzern und Landwirten hat in angemessener und höflicher Art und Weise zu erfolgen. (Auch und gerade wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte)

5. Gäste (außerhalb der Haltergemeinschaft) sind illegal unterwegs und gefährden das Fluggebiet, wenn folgende Bedingungen vor dem Start nicht erfüllt sind: Einmalige Einweisung und Registrierung - Anwesenheit von Vereinsmitgliedern - Eintrag ins Startbuch.

Übrigens: Auflagen denken sich nicht die Vereine aus, um Piloten zu schikanieren. Auflagen werden extern vorgegeben und sind der Preis dafür, dass man ein Gelände überhaupt betreiben darf. Wenn Auflagen nicht eingehalten werden, führt das zu noch mehr Auflagen, noch mehr Stress und Arbeit für die Verantwortlichen und am Ende zum Verlust des Geländes. Der DGCW dankt für euer Verständnis und eure Unterstützung. Infos unter  www.dgcw.de