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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
11.02.2013

E-Aufstieg - Allgemeinverfügung für DHV-Gelände

Das Bundesministerium für Verkehr hat bereits 2012 die E-Aufstiegshilfe für Hängegleiter als weitere Startart anerkannt. Für Gleitschirme läuft zur Zeit über den DHV ein Erprobungsprogramm (siehe auch hier). Die Ausbildung regelt der DHV. Nach abgeschlossener und erfolgreicher Einweisung wird die Startart in die Lizenz eingetragen. Hinsichtlich der Starts hat das Bundesministerium für Verkehr festgelegt, dass die Luftämter der Länder für Erlaubnisse nach § 25 LuftVG oder Flugplätze nach § 6 LuftVG zuständig sind. Der DHV konnte nun eine Erleichterung in Südbayern erzielen. In den Regierungsbezirken Oberbayern, Schwaben und Niederbayern erließ die Regierung von Oberbayern eine Allgemeinverfügung. Demnach kann nun der DHV auf Antrag der Geländehalter in zugelassenen DHV Geländen nach § 25 LuftVG die Startart E-Aufstiegshilfe mit Auflagen erteilen. Weitere Informationen unter gelaende@dhv.de