Ausbildung zur B - Lizenz
Eingangsvoraussetzungen
A-Lizenz und zusätzlich:
20 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge auf mindestens 2 verschiedenen Geländen. 10 dieser Flüge müssen eine Flugzeit von jeweils mehr als 30 Minuten aufweisen.
Theorieausbildung
15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten:
Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Für die Praxisausbildung ist keine bestimmte Fluganzahl erforderlich, sondern die Absolvierung der Praxis-Ausbildungsinhalte (siehe nächster Abschnitt).
Beim Nachweis der Teilnahme an Fortbildungskursen von DHV/ ÖAeC-Flugschulen, wie Sicherheitstraining, Performance-Training, Flugtechniktraining, Thermik- und Streckenflugkurse werden die dort absolvierten Lehrinhalte auf die praktische Ausbildung angerechnet.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte
Flugplanung auf Streckenflügen, Landeeinteilung und Landung unter erschwerten Bedingungen, Flugmanöver zur Gefahreneinweisung, Schnellabstieg, Übungen zum "aktiven Fliegen", Streckenflugübungen
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Überlandflug im Flugauftrag der Flugschule mit einer Distanz von mindestens 10 km zwischen Start- und Landeplatz
Prüfung
Theoretische Prüfung: Schriftliche Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV
Berechtigungen
Die B-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen.
Gültigkeit
Unbefristet gültig.











