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FREIRAUM =::= FOLGE DEINEM TRAUM

Ausländer-Regelung (Schlepp)

Ausländische Fliegerfreunde können auch in Deutschland mit der Winde oder dem UL geschleppt werden, wenn sie bei einer deutschen Flugschule durch Überprüfungsflüge ihr Können nachweisen. Die Anzahl der Überprüfungsflüge ist nicht festgelegt und liegt im Ermessen des Fluglehrers.
Die Überprüfung wird von einem Fachlehrer für Schlepp im Flugbuch wie folgt dokumentiert:

"Winden- bzw. UL-Schleppstart überprüft", Ort, Datum, Unterschrift des Fluglehrers, Stempel der Flugschule.

Diese Berechtigung erstreckt sich ausschließlich auf einsitzige Schlepps.

(Kommissionsbeschluss der 72.Sitzung)