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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Allgemeine Informationen

Windenschlepp mit Gleitsegeln

Gleitschirme werden seit 1987 mit Motor- und mobilen Abrollwinden geschleppt. Je nach Schleppseillänge und Wind werden dabei Ausklinkhöhen von mehreren hundert Metern erreicht.
Der Windenschlepp ersetzt den Flachlandpiloten die fehlenden Berge und ermöglicht es so, dass sie ihren Luftsport umweltfreundlich im Nahbereich ausüben können. In mehr als 100 Vereinen außerhalb der alpinen Regionen, findet bei fliegbaren Wetterverhältnissen ständig Windenschleppbetrieb statt. 

Die Piloten und Windenführer benötigen für die Startart "Windenschleppstart" eine besondere Einweisung. Schleppwinden und Schleppklinken unterliegen der Musterprüfpflicht.

Piloten

Piloten, die im Besitz des Höhenflugausweises (D-Schein), der A-Lizenz (beschränkter Luftfahrerschein) oder der B-Lizenz (unbeschränkter Luftfahrerschein) sind und eine Einweisung in die Startart "Windenschlepp" erfolgreich erworben haben, dürfen geschleppt werden. Für Piloten aus dem benachbarten Ausland gilt die Ausländer-Regelung.

Fluganfänger

Bereits in der Grundausbildung können GS-Fluganfänger ihre Flugausbildung in der Startart "Windenschlepp" beginnen. Alle Höhenflüge und die Prüfung zum Luftfahrerschein (WS) können startartbezogen komplett an der Winde erfolgen.

Höhenflugausweis (WS)

Mit dem Höhenflugausweis (Windenschlepp) dürfen Flugschüler 36 Monate Flugauftragsflüge in anderen Windenschleppgeländen ohne Fluglehreraufsicht durchführen, wenn sie auf diesen Höhenfluggeländen mindestens 5 Einweisungsflüge unter Fluglehreraufsicht durchgeführt haben.

 
Erweiterungen

Möchte der Pilot auch in den Bergen fliegen, ist eine Erweiterung auf die Startart "Hangstart" mit nur 20 weiteren Hangstarts ohne zusätzliche DHV-Prüfung möglich. Davon müssen mindestens 15 Gebirgsflüge auf Höhenfluggeländen mit einem Höhenunterschied von mindestens 500 m durchgeführt werden.

 
Teilausbildungen

Es können auch Teilausbildungen (Höhenflüge) für die Ausbildung zum Luftfahrerschein durch Windenschleppstarts angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist die Einweisung "Windenschleppstart".

Einweisung "Windenschleppstart" 

Die Einweisung in die Startart "Windenschlepp" umfasst mindestens 20 Windenschleppstarts, davon mindestens 10 Höhenflüge und 10 Startleitungen, sowie eine theoretische Einweisung durch einen Fluglehrer mit Windenschlepp-Lehrberechtigung. Der Leistungsnachweis ist durch eine flugschulinterne Prüfung zu dokumentieren.

Der Eintrag der Windenschleppstart-Einweisung erfolgt im Ausbildungsnachweisheft durch die Flugschule, bzw., in der Lizenz durch den Beauftragten (DHV-Geschäftsstelle).

Luftfahrerschein (Prüfung) 

Die Prüfung zum Luftfahrerschein kann mit Windenschleppstart erfolgen, wenn vorher die komplette Einweisung "Windenschleppstart" erfolgreich abgeschlossen wurde. Höhenflüge in anderen Startarten sind anrechnungsfähig.

 
Passagierwindenschlepp

Für den Passagierwindenschlepp ist zusätzlich zur einsitzigen Windenschleppstart-Einweisung, eine Doppelsitzer-Einweisung erforderlich. Unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers für Windenschlepp und Passagierflug sind mindestens 10 doppelsitzige Windenschleppstarts und eine Theorie-Einweisung durchzuführen. Mindestens 1 Schleppstart ist zusammen mit dem Fluglehrer durchzuführen.

 
Ausbildung Passagierflugberechtigung an der Winde 

Die Passagierflugberechtigung kann auch ausschließlich in der Startart „Windenschleppstart“ erworben werden. Voraussetzungen sind die Einweisung "Windenschleppstart" und mindestens die A-Lizenz für Gleitsegel sowie mindestens 100 Höhenflüge und der bestandene Eingangstest bei einer Flugschule.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Fächern: Luftrecht, Flugtechnik/Verhalten in besonderen Fällen.

Die praktische Ausbildung umfasst: Zunächst 5 Flüge zusammen mit einem Fluglehrer und anschließend mindestens 10 Flüge mit Inhabern einer Lizenz und Flugübungen gemäß Lehrplan unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers. Weitere 30 Höhenflüge sind mit Flugauftrag und lizensierten Piloten durchzuführen.

Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine Prüfung vor einem DHV-Prüfungsrat abzulegen.

Einweisung "Windenschleppstart"

3 UE Theorie in den Fächern:

Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Verhalten auf Flugplätzen

Praxisausbildung:

-mindestens 20 Windenschleppstarts, davon mindestens 10 Höhenflüge

-mindestens 10 Startleiterübungen,

Flugschulinterne Prüfung in T+P

 

Flugschulen findest Du in der Flugschuldatenbank

Das DHV-Schleppbüro empfiehlt die Benutzung von Integralhelmen und Schleppklinken mit Windenschlepphilfe beim Schlepp!