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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Unfallmeldung (Störungsmeldung)

Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt verbindlich eine Meldepflicht für Unfälle und schwere Störungen mit Luftsportgeräten vor. Unfallmeldestelle ist der DHV. Die Unfallmeldepflicht erstreckt sich auf Vorfälle im In- und Ausland.

Meldepflichtig sind Unfälle und Störungen:
- Wenn der Pilot oder ein Passagier schwere Verletzungen erleidet. Als "schwer" gilt eine Verletzung, die eine stationäre Krankenhausbehandlung von mehr als 48 Stunden erforderlich macht, sowie Frakturen (außer Finger, Nase, Zehen), schwere Blutungen, Nervenverletzungen, Muskel- und Bänderverletzungen, innere Verletzungen, Verbrennungen 2. und 3. Grades.

- Wenn der Pilot oder ein Passagier getötet wird.

- Wenn das Fluggerät zerstört oder schwer beschädigt wird.

- Wenn außergewöhnliches Flugverhalten des Fluggerätes zu einer Situation führt, die einen Unfall nach sich zieht oder nach sich ziehen hätte können (Beinahe-Unfall)

Der DHV bittet alle Piloten, auch Unfälle, Vorfälle und Störungen zu melden, die nicht der Meldepflicht unterliegen. Eine aussagekräftige Unfallstatistik und Unfallanalyse lässt sich nur mit gründlicher Kenntnis der tatsächlichen Unfallsituation verwirklichen. Absolute Vertraulichkeit der persönlichen Daten ist garantiert.

Bitte verwendet die Online-Unfallmeldung. Im Falle von Funktionsstörungen bitte Formular per Mail anfordern bei sicherheit@dhvmail.de oder info@dhvmail.de

Online-Unfallmeldung

Bitte beachten: Zur Meldung eines Versicherungsschadens (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) an den Versicherer, bitte die Schadensmeldungen benutzen.