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WM Tegelberg 2010
 
 

Unfallmeldung (Störungsmeldung)

Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt verbindlich eine Meldepflicht für Unfälle und schwere Störungen mit Luftsportgeräten vor. Unfallmeldestelle ist der DHV. Die Unfallmeldepflicht erstreckt sich auf Vorfälle im In- und Ausland.

Meldepflichtig sind Unfälle und Störungen:
- Wenn der Pilot oder ein Passagier schwere Verletzungen erleidet. Als "schwer" gilt eine Verletzung, die eine stationäre Krankenhausbehandlung von mehr als 48 Stunden erforderlich macht, sowie Frakturen (außer Finger, Nase, Zehen), schwere Blutungen, Nervenverletzungen, Muskel- und Bänderverletzungen, innere Verletzungen, Verbrennungen 2. und 3. Grades.

- Wenn der Pilot oder ein Passagier getötet wird.

- Wenn das Fluggerät zerstört oder schwer beschädigt wird.

- Wenn außergewöhnliches Flugverhalten des Fluggerätes zu einer Situation führt, die einen Unfall nach sich zieht oder nach sich ziehen hätte können (Beinahe-Unfall)

Der DHV bittet alle Piloten, auch Unfälle, Vorfälle und Störungen zu melden, die nicht der Meldepflicht unterliegen. Eine aussagekräftige Unfallstatistik und Unfallanalyse lässt sich nur mit gründlicher Kenntnis der tatsächlichen Unfallsituation verwirklichen. Absolute Vertraulichkeit ist garantiert.

Hier können die Formulare für die Unfallmeldung heruntergeladen werden (PDF-Format).

Formular für eine Störungsmeldung (Ausdrucken und Ausfüllen von Hand)

Störungsmeldung-Online-Formular (Ausfüllen am PC und E-Mail-Versand)

Formular für Ausbildungsunfälle (für Flugschulen/Fluglehrer)

Bitte beachten: Diese Formulare sind für die Unfallmeldung gemäß Luftverkehrsordnung. Zur Meldung eines Versicherungsschadens (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) an den Versicherer, bitte die Schadensmeldungen benutzen.

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