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WM Tegelberg 2010
 
 


Flug im Altmühltal (SP Böhming)

Rampenstart in Serrig an der Saar

UL-Schlepp

Start am Merkur (Baden Baden)

Fluggelände

Derzeit gibt es in Deutschland ca. 900 Fluggelände, die vom DHV zugelassen und verwaltet werden. Genaue Daten über die Start- und Landeflächen und Ansprechpartner für die einzelnen Fluggebiete sind in der Geländedatenbank zu finden.

Als Startplätze dienen zum Beispiel Wiesen und Skiabfahrten. Die Größe des eigentlichen Startplatzes beträgt ca. 40m x 50m. Die Hänge müssen einen gefahrlosen und hindernisfreien Start und Abflug ermöglichen. Veränderungen am Gelände oder bauliche Maßnahmen sind selten notwendig.

Ursprünglich wurde hauptsächlich an steilen Hängen im Alpenraum mit großem Höhenunterschied geflogen. Mit Verbesserung der Flugleistung von Pilot und Gerät fand dieser Luftsport auch im Mittelgebirge immer mehr Anhänger. Auch hier nutzen die Flieger nach Möglichkeit vorhandene Wiesenhänge und Waldschneisen als Startflächen.

Mit dem Einsatz von Schleppwinden ist das Fliegen im Flachland möglich geworden. Wie die Segelflieger werden Drachen- und Gleitschirme von einer Winde in die Höhe gezogen und können nach dem Ausklinken Thermik nutzen. Jedoch ist dies mit einem erheblichen organisatorischem. Technischen und personellen Aufwand verbunden. Der Schleppbetrieb ersetzt nicht den Hangflugbetrieb.

Landeflächen sind in der Regel landwirtschaftliche Wiesen. Die Flächen müssen hindernisfrei sein und einen freien Anflug gewährleisten.

Drachen- und Gleitschirmflieger sind besonders von Wind und Wetter abhängig. Der Wind darf nicht zu stark sein und muss aus der für das Gelände passenden Richtung wehen. Daher braucht dieser Sport Startmöglichkeiten für mehrer Windrichtungen. Durch die Zulassung von mehreren Geländen, werden einzelne Gelände entlastet.

In Deutschland darf nur auf zugelassenen Fluggeländen geflogen werden. Für das Drachen- und Gleitschirmfliegen erteilt der Deutsche Hängegleiterverband als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr die Start- und Landeerlaubnisse nach § 25 Luftverkehrsgesetz. Vor der Erteilung werden die Naturschutzbehörden beteiligt und notwendige Auflagen abgestimmt. Wie zum Beispiel Regelungen für sensible Bereiche. Solche Regelungen ermöglichen differenzierte und auf die jeweilige Örtlichkeit angepassten Flugbetrieb. Der DHV überprüft anhand von anerkannten Sachverständigen die flugtechnische Eignung der Gelände und erteilt dann aufgrund der Stellungnahmen abschließend Erlaubnisbescheide.

 




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