Erleichterte Ausbildung für Fallschirmspringer
Eingangsvoraussetzungen
Gültige deutsche Lizenz für Sprungfallschirmführer*.
Erleichterungen für Inhaber einer gültigen deutschen oder in Deutschland anerkannten Lizenz*
für Sprungfallschirmführer für den Erwerb der beschränkten Lizenz für Gleitsegelführer:
* Achtung: für Inhaber militärischer Lizenzen gilt diese Regelung nicht - die militärische Lizenz muss erst in eine zivile umgeschrieben werden.
Theorieausbildung
muss vollständig und in allen Sachgebieten durchgeführt werden
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Vollständige Grundausbildung in einer Startart.
Mindestens 15 Höhenflüge über 300 Meter in der Startart, in der die Grundausbildung durchgeführt wurde, mit den vollständigen Praxis-Ausbildungsinhalten. Wird die Lizenz in der Startart Hangstart erworben, sind mind. 10 der 15 Höhenflüge als Gebirgsflüge mit mind. 500 Meter Höhenunterschied durchzuführen.
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Prüfung vor einem DHV-Prüfer
muss in Theorie und Praxis vollständig absolviert werden
Berechtigungen
Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI-Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.
Gültigkeit
Unbefristet gültig.