Einweisung Startart Windenschlepp für einsitzige Gleitschirme
Eingangsvoraussetzungen:
Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart
Lernziel:
Die flugtechnischen Anforderungen für Flüge mit Windenschleppstart und die Anforderungen an die Tätigkeit als Startleiter werden sicher beherrscht.
Theorieausbildung:
Mindestens 3 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten
Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Verhalten auf Flugplätzen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung:
Mindestens 20 Windenschleppstarts, davon 10 bei Höhenflügen und 10 Startleitertätigkeiten unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers mit Fachlehrberechtigung Windenschlepp.
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung, Startleitertätigkeit
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Prüfung:
Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.
Berechtigungen:
In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Windenschleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart
Gültigkeit
Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.