Einweisung Hangstart
Eingangsvoraussetzungen
Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Windenschleppstart oder UL-Schleppstart
Theorieausbildung
Einweisung in die auf den Hangstart bezogenen Inhalte des Sachgebietes Flugtechnik/ Verhalten in besonderen Fällen
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Mindestens 20 Hangstarts unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Startvorbereitungen, Start, Abflug
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Prüfung
Flugschulinterne praktische Prüfung.
Berechtigungen
In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Hangstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Hangstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Hangstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart
Gültigkeit
Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.