Ausbildung zur A-Lizenz
Eingangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Grundausbildung
Lernziel:
Die flugtechnischen Anforderungen für Höhenflüge in zugelassenen Geländen werden sicher beherrscht. Der Flugschüler ist in der Lage, diese Flüge selbständig, ohne Fluglehreranleitung vorzubereiten, sie bei unterschiedlichen, moderaten Flugbedingungen durchzuführen und die Verfahren zum Verhalten in besonderen Fällen anzuwenden.
Theorieausbildung:
20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten:
Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Insgesamt mindestens 40 Höhenflüge, davon bei Hangstart mindestens 15 mit mehr als 500 Meter Höhenunterschied, auf zwei verschiedenen Fluggeländen, mit Start- und Landeverfahren und nachfolgenden Flugübungen. Insgesamt mindestens 25 Höhenflüge müssen unter Fluglehreraufsicht erfolgen, 15 Höhenflüge können mit Höhenflugausweis, ohne unmittelbare Fluglehreraufsicht, in den eingewiesenen Höhenfluggeländen erfolgen.
Die Höhenflugausbildung kann wahlweise mit Hangstart oder Windenschleppstart erfolgen. Bei Hangstart müssen mindestens 15 Höhenflüge einen Höhenunterschied von mehr als 500 Meter aufweisen.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte
Prüfung
Praxis- und Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV
Berechtigungen
Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI- Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.
Gültigkeit
Unbefristet gültig.