1. Die Eisenbahnbrücke in Richtung Eller darf im Landeanflug nicht überflogen werden.
2. Zur B 49 ist ein vertikaler Abstand von mind. 50 m und nach Möglichkeit ein horizontaler Abstand von 50 m einzuhalten. Die Landungen sollen möglichst unmittelbar am Fußgänger/Radfahrweg in Moselnähe erfolgen.
3. Landungen können nur durchgeführt werden, wenn ausreichender Abstand zu Fußgängern und Radfahrern eingehalten wird oder das Landefeld gegen unbefugtes Betreten oder Befahren gesperrt ist.
4. Hängegleiterflugbetrieb sowie Ausbildungsflüge sind nicht gestattet.
Auflagen für GS-Doppelsitzer:
1. Sollte nach dem Start kein Höhengewinn erzielt werden, muss der Landeplatz rechtzeitig und mit ausreichender Höhe angeflogen werden. Die Witterungsbedingungen müssen das sichere Erreichen des Landeplatzes gewährleisten.
2. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in das Gelände
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