1. Es ist ein horizontaler und vertikaler Mindestabstand von 100m zu der 20 kV-Hochspannungsleitung einzuhalten.
2. Schulungsbetrieb darf nur auf abgeernteten Start- und Landeflächen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass das Schleppseil sich nirgendwo verhängen kann.
3. Zu der Antennenanlage ist ein horizontaler und vertikaler Mindestabstand von 100m einzuhalten.
4. Stufenschlepp ist nicht zugelassen.
5. Die Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet. Von der Unteren Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises ist jeweils eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Die Außenstart- und -landeerlaubnis gilt nur solange, wie die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt. |